Welche Tests muss ich für die Sicherheitsbewertung durchführen?
Nach der
"VERORDNUNG
(EG) Nr. 1223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30.November
2009 über kosmetische Mittel"
sind im Anhang 1 (Seite 79) mehrere im Sicherheitsbericht zu
erwähnende Punkte genannt, unter Anderem:
Physikalische/chemische Eigenschaften und Stabilität des
kosmetischen Mittels
Die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Stoffe oder
Gemische sowie des kosmetischen Mittels.
Die Stabilität des kosmetischen Mittels
unter vernünftigerweise vorhersehbaren
Lagerbedingungen.
Wir empfehlen hierzu die Ermittlung von
verschiedenen, den Produkten angepassten Parametern zu bestimmten Zeiten
während der Lagerung bei verschiedenen Bedingungen.
Mikrobiologische Qualität
Die mikrobiologischen Spezifikationen der Stoffe oder Gemische und
des kosmetischen Mittels. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen kosmetische
Mittel, die in der Nähe der Augen, auf Schleimhäuten im Allgemeinen, auf
geschädigter Haut, bei Kindern im Alter von weniger als drei Jahren, bei älteren
Menschen und Menschen mit eingeschränkter Immunantwort angewendet werden.
Ergebnisse des
Konservierungsmittelbelastungstests.
Wir empfehlen hierzu als günstigste
Variante unseren Belastungstest mit der Nummer M02.02.02, welcher der
Methode im Kapitel 5.1.3. der Ph. Eur. nachempfunden
ist.